Unwetterhilfe der Armee: Bericht über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. September 2024 den Bericht über den Assistenzdienst zur Unterstützung der Kantone Wallis und Tessin aufgrund der Unwetter in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2024 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der Einsatz der Truppe und die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden verliefen ohne relevante Zwischenfälle. Der Bericht wird dem Parlament zur Behandlung während der Herbstsession überwiesen.
Nach den schweren Unwettern im Tessin und Wallis in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2024 ersuchten die Walliser und Tessiner Behörden die Armee um Unterstützung. Diese stand vom 30. Juni bis zum 28. Juli 2024 an der Seite der kantonalen Einsatzkräfte im Einsatz.
Gemäss Militärgesetz (Art. 67 Abs. 1 MG, SR 510.10) kann die Armee die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Katastrophen in Form eines Assistenzdienstes unterstützen. Das VBS genehmigte den Einsatz am 1. Juli 2024.
Bei der vorgängigen Prüfung zeigte sich, dass die Gesuche der Kantone Wallis und Tessin um Unterstützung durch die Armee und um Verlängerung des Einsatzes die Kriterien für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erfüllten. Da die Kantone bereits sämtliche verfügbaren zivilen Mittel eingesetzt hatten, und angesichts der Dringlichkeit der Lage und der schwierigen Bedingungen aufgrund der Unwetter war nur die Armee in der Lage, innerhalb kurzer Zeit zu unterstützen und die notwendigen Mittel wie die Unterstützungsbrücke in Cevio zur Verfügung zu stellen.
Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauerte, muss der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht vorlegen. Der Bericht wurde vom Bundesrat am 28. August 2024 verabschiedet und wird dem Parlament zur Behandlung in der Herbstsession überwiesen.
Der Einsatz der Truppe erfolgte problemlos und ohne relevante Vorfälle. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten zivilen Behörden verlief ebenfalls gut, insbesondere dank der eingesetzten kantonalen Verbindungsstäbe.
Assistenzdienst im Katastrophenfall
Im Kanton Wallis wurden rund 300 Armeeangehörige im Saas- und im Gomstal sowie im Val d’Anniviers eingesetzt, um Verkehrswege freizuräumen und Schuttmaterial abzutragen. In der Gegend von Sierre und Chippis pumpte die Truppe Wasser ab und beseitigte Schlamm und Geröll. Sie trug damit zum Erhalt und Betrieb lebenswichtiger Infrastruktur bei. Der Katastrophenhilfe-Einsatz im Wallis war am 10. Juli 2024 beendet.
Im Kanton Tessin trugen rund 50 Armeeangehörige zur Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastruktur im Maggiatal bei, insbesondere durch den Bau einer Unterstützungsbrücke auf dem Gebiet der Gemeinde Cevio. Mit der Unterstützungsbrücke wurden das obere und das untere Maggiatal wieder verbunden, um insbesondere das Val Bavona und die Gemeinde Lavizzara, die durch die Unwetter abgeschnitten worden waren, wieder für Hilfe – auch mit schweren Mitteln – zugänglich zu machen. Im Tessin endete der Katastrophenhilfe-Einsatz am 28. Juli 2024.
Die Luftwaffe führte mit Helikoptern und einem Flugzeug Aufklärungs-, Evakuierungs- sowie Transportflüge für Personen und Material durch.
Der Assistenzdienst erfolgte in Übereinstimmung mit der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland (VmKI). Die erbrachten Leistungen sind somit kostenlos und werden innerhalb der ordentlichen Kredite für den Truppendienst und die Flugstunden aufgefangen.
Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln
Nach Abschluss des Katastrophenhilfe-Einsatzes am 28. Juli 2024 stellte der Kanton Tessin Gesuche für weitere Leistungen. Diese Leistungen wurden entsprechend den Bestimmungen der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) erbracht. Diese Verordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz militärischer Mittel für Angelegenheiten, die von nationaler Bedeutung oder von öffentlichem Interesse sind.
Quelle: Der Bundesrat
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