Zwei geschützte Papageien ohne Einfuhrbewilligung entdeckt – der Zoll greift ein

(Gandria TI). Unsere Kolleginnen und Kollegen, die letzten Donnerstag am Grenzübergang Gandria im Einsatz waren, hielten einen Mann an, der zwei Papageien mitführte, die durch das CITES-Übereinkommen geschützt sind.

Der Mann verfügte nicht über die erforderliche Einfuhrbewilligung.

Unsere Mitarbeitenden nahmen daraufhin im Auftrag des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die beiden Tiere in der Wohnung des Mannes in Besitz und untersagten deren Verwertung.




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Wissenswertes zu den Papageien
Die Tiere auf den Fotos sind Graupapageien
Art
Bei den gezeigten Vögeln handelt es sich um Graupapageien. Typisch sind das graue Gefieder, der schwarze Schnabel und die roten Schwanzfedern.
Herkunft
Graupapageien stammen ursprünglich aus Afrika und gehören zu den bekanntesten Papageienarten überhaupt.
Besonderheit
Sie gelten als besonders intelligent und lernfähig und können viele Laute sowie auch menschliche Sprache nachahmen.
Ansprüche
Graupapageien brauchen viel Beschäftigung, Sozialkontakt und artgerechte Haltung. Sie gelten als anspruchsvolle Tiere.
Artenschutz
Der internationale Handel mit Graupapageien ist streng geregelt. Die Art ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geschützt. Für die Ein- und Ausfuhr sind deshalb entsprechende Dokumente und Bewilligungen erforderlich.

 

Quelle: BAZG
Bildquelle: BAZG