Schweiz: Gefälschte BSV-Mails locken mit AHV-Geld – Betrüger wollen Kreditkartendaten
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Mit einer gefälschten E-Mail im Namen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) versuchen Cyberkriminelle, an persönliche Daten zu gelangen.
Die Täter locken ihre Opfer mit angeblichen AHV-Ergänzungsleistungen auf eine täuschend echte Fake-Website und verlangen dort sensible Angaben.
Die Betrugsmasche
Die Täter versenden professionell gestaltete E-Mails im Namen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Darin wird behauptet, aufgrund angeblicher Gesetzesänderungen per 1. Januar 2026 werde der Anspruch auf zusätzliche AHV-Ergänzungsleistungen überprüft.
In der E-Mail werden die Empfängerinnen und Empfänger aufgefordert, ihr «Dossier zu prüfen». Dazu sollen sie ihre AHV-Nummer bereithalten und über einen Link ein angebliches Zugangsportal öffnen.
Das angebliche Zugangsportal stellt sich als Fake-Website heraus, die dem offiziellen Internetauftritt des BSV nachempfunden ist. Dort führen die Täter die Betroffenen Schritt für Schritt durch einen vermeintlichen Prüfprozess. Zunächst werden persönliche Angaben sowie Informationen zu ihrer persönlichen Situation abgefragt.
Anschliessend erscheint eine angebliche Berechnung, wonach Anspruch auf eine monatliche Ergänzungsleistung bestehe. Im nächsten Schritt sollen die Opfer eine Bankverbindung für die angebliche Auszahlung angeben. Kurz darauf erscheint eine Meldung über eine angeblich fehlgeschlagene IBAN-Prüfung. Die Betrüger verlangen nun unter dem Vorwand einer alternativen Verifizierung zusätzlich Kreditkartendaten, einschliesslich Ablaufdatum und Sicherheitscode.
Mit diesen Angaben können missbräuchliche Zahlungen ausgelöst oder weitere Betrugsdelikte begangen werden.
Was muss ich tun
- Leiten Sie potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiter.
- Ignorieren Sie das E-Mail und löschen oder verschieben Sie es in Ihren Junk- resp. Spam-Ordner.
- Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS oder anderen Nachrichten bzw. Websites, da diese manipuliert oder optisch verändert sein können.
- Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
- Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Bundesamt nachzufragen, um die Seriosität bzw. Legitimität der E-Mail zu klären.
Ich habe meine Daten preisgegeben
- Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Bank-/Debitkarten sperren.
- Falls Ihnen ein Schaden entstanden ist, begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
Quelle: Cybercrimepolice.ch
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch