Asbest: Wo der Gefahrstoff stecken kann und was Eigentümer beachten müssen
von belmedia Redaktion #Schweizweit Allgemein Alltag architektenwelt.com Ausbau Bau bauenaktuell.ch Baustelle denkmalpflege-schweiz.ch handwerker24.ch Haus Haus, Garten & Einrichtung hometipp.ch Immobilien Inspiration Konzeption Magazine nachrichtenticker.ch News Prävention Regionen Schweiz Sicherheit Themen Tipps xund24.ch Ⳇ Verbreitung
Neue Bodenbeläge, ein modernes Bad oder eine energetische Sanierung: Bei älteren Gebäuden kann bereits ein kleiner Eingriff asbesthaltige Materialien betreffen. Von aussen sind diese kaum zuverlässig zu erkennen. Gewissheit schafft deshalb keine Sichtprüfung, sondern eine fachgerechte Abklärung vor Beginn der Arbeiten.
In der Schweiz ist bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, mit Asbest zu rechnen. Solange belastete Bauteile unbeschädigt bleiben, besteht bei vielen Anwendungen während der normalen Nutzung nur ein geringes Risiko. Gefährlich wird es vor allem beim Bohren, Schleifen, Sägen, Fräsen, Brechen oder Entfernen. Dabei können lungengängige Fasern freigesetzt werden.
Warum Asbest gerade beim Umbau zum Problem wird
Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender mineralischer Fasern. Das Material ist hitzebeständig, langlebig, schwer entflammbar und widerstandsfähig gegen zahlreiche Chemikalien. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde es über Jahrzehnte in Bauprodukten eingesetzt.
Das Gesundheitsrisiko entsteht, wenn sich feinste Fasern aus dem Material lösen und eingeatmet werden. Sie können tief in die Lunge gelangen und dort über lange Zeit verbleiben. Mögliche Folgen sind Asbestose, Lungenkrebs und ein Mesotheliom des Brust- oder Bauchfells. Zwischen dem Kontakt und einer Erkrankung können Jahrzehnte liegen.
Ein eingebautes Produkt setzt jedoch nicht automatisch grosse Fasermengen frei. Entscheidend sind seine Beschaffenheit, sein Zustand und die geplante Arbeit. Besonders problematisch sind mechanische Eingriffe:
- Bohren und Setzen von Dübeln
- Schleifen, Fräsen oder Sägen
- Abschlagen alter Fliesen
- Herausreissen von Bodenbelägen
- Entfernen alter Kleber und Spachtelmassen
- Brechen oder Reinigen von Faserzementplatten
- Öffnen von Verkleidungen und technischen Anlagen
Eine Staubmaske aus dem Baumarkt und ein geöffnetes Fenster reichen bei solchen Arbeiten nicht aus. Asbestfasern sind unsichtbar und können über Staub, Arbeitskleider, Geräte und Abfälle in andere Räume gelangen.
Die entscheidende Grenze: Baujahr vor 1990
In der Schweiz wurde Asbest bis zum Ende der 1980er-Jahre in zahlreichen Bauprodukten verwendet. Bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist deshalb vor Umbau-, Rückbau-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten eine Abklärung erforderlich.
Das ursprüngliche Baujahr allein genügt dabei nicht immer. Wurde ein älteres Haus in den 1960er-, 1970er- oder 1980er-Jahren erweitert oder renoviert, können auch nachträglich eingebaute Bauteile Asbest enthalten. Wichtig sind deshalb sämtliche Bau- und Sanierungsphasen.
Bei einem neueren Gebäude kann eine Prüfung ebenfalls sinnvoll sein, wenn alte Bauteile wiederverwendet wurden, das Alter eines Materials unbekannt ist oder widersprüchliche Unterlagen vorliegen.
Eigentümer sollten folgende Informationen zusammentragen:
- Baujahr des Gebäudes
- Zeitpunkte früherer Umbauten und Erweiterungen
- alte Baupläne und Baubeschriebe
- Rechnungen und Dokumentationen früherer Sanierungen
- Angaben zu ersetzten Böden, Heizungen, Fenstern und Fassaden
- bereits vorhandene Schadstoffgutachten und Laborberichte
Diese Unterlagen ersetzen keine Analyse. Sie helfen dem Gebäudeschadstoff-Diagnostiker jedoch, verdächtige Bereiche gezielt zu untersuchen.
Wo Asbest im Gebäude stecken kann
Asbest wurde keinem einheitlichen Baustoff vorbehalten. Die Fasern finden sich in harten Platten, weichen Isolationen, Klebstoffen, Dichtungen und Beschichtungen. Ein Produkt lässt sich anhand seines Aussehens meist nicht eindeutig beurteilen.
Bodenbeläge und Klebstoffe
Zu den häufigen Verdachtsstellen gehören ältere Kunststoffbeläge. Dazu zählen harte, meist quadratische Floor-Flex-Platten sowie mehrschichtige Cushion-Vinyl-Bahnen. Bei Letzteren kann sich Asbest in einer kartonartigen Rückenschicht befinden.
Auch der Klebstoff unter einem Bodenbelag kann belastet sein. Schwarze bituminöse Kleber und andere alte Bodenklebstoffe müssen deshalb bei der Untersuchung berücksichtigt werden. Wird nur die sichtbare Deckschicht geprüft, kann eine darunterliegende Belastung unentdeckt bleiben.
Verdächtig sein können:
- alte Vinyl- und Kunststoffplatten
- mehrschichtige Bodenbahnen
- Rückenschichten unter PVC-Belägen
- bituminöse und andere alte Klebstoffe
- Beläge unter später verlegtem Laminat, Parkett oder Teppich
Fliesen, Plattenkleber und Fugenmaterial
Ein Bad aus den 1970er-Jahren sieht nach dem Entfernen der Sanitärobjekte oft harmlos aus. Der Kleber hinter den Wandplatten oder unter den Bodenfliesen kann jedoch Asbest enthalten. Beim Abschlagen der Platten und beim Schleifen des Untergrunds ist eine erhebliche Faserfreisetzung möglich.
Das gilt ebenso für Küchen, Waschküchen, Eingangsbereiche, Keller und andere geflieste Räume. Die Fliesen selbst sind häufig nicht das Problem. Kritisch sind vor allem Kleber, Mörtel, Spachtelmassen und einzelne Fugenprodukte.
Putze, Spachtelmassen und Beschichtungen
Asbest wurde teilweise Putzen, Spritzbeschichtungen und Spachtelmassen beigemischt. Belastete Materialien können sich an Wänden und Decken, hinter Tapeten oder unter späteren Farbschichten befinden.
Schon das Bohren eines Lochs oder das Abschleifen einer Wand kann Fasern freisetzen. Wer in einem älteren Gebäude Wände ausbessern und glätten möchte, sollte das Baujahr daher vor dem Griff zu Schleifgerät und Bohrmaschine klären.
Rohrleitungen, Heizungen und technische Anlagen
Im Bereich von Heizungs- und Sanitäranlagen wurde Asbest als Wärme-, Brand- und Dämmschutz eingesetzt. Verdächtig sind alte Rohrisolationen, Gipsbandagen, Leichtbauplatten, Dichtungen und Pappen hinter Heizkörpern oder unter Fensterbrettern.
Weitere mögliche Fundstellen sind:
- Isolationen an Heizungsrohren und Armaturen
- Dichtungen in Heizkesseln und Öfen
- Brandschutzplatten hinter Heizgeräten
- alte Lüftungs- und Brandschutzklappen
- Isolationsmaterial in Elektrogeräten und Anlagen
- Verkleidungen in Heizungs- und Technikräumen
Gerade weiche oder beschädigte Isolationen können Fasern leichter abgeben als kompakte Faserzementprodukte. Solche Materialien dürfen nicht berührt, geöffnet oder für eine eigene Sichtprüfung aufgebrochen werden.
Elektroinstallationen und Brandschutz
Asbesthaltige Bauteile können sich in alten Schaltkästen, Sicherungsverteilungen, Kabelabschottungen und hinter Lichtschaltern befinden. Auch Brandschutzverkleidungen an Türen, Stahlträgern oder Decken kommen als Fundstellen infrage.
Elektroarbeiten in älteren Gebäuden betreffen deshalb mehr als die sichtbaren Leitungen. Neue Steckdosen, Deckenspots oder Kabeldurchführungen können einen Eingriff in belasteten Putz, Brandschutzplatten oder Spachtelmassen erfordern.
Fenster, Türen und Fassaden
Bei älteren Fenstern kann der Anschlag- oder Fensterkitt Asbest enthalten. Das Risiko steigt besonders bei mechanischer Entfernung mit Fräsen oder Schleifgeräten. An Türen wurden asbesthaltige Platten unter anderem als Brandschutz eingesetzt.
An der Gebäudehülle kommen Faserzementplatten infrage:
- Dachwellplatten
- Dach- und Fassadenschiefer
- grossformatige Fassadenplatten
- Verkleidungen an Balkonen und Brüstungen
- Platten an Gartenhäusern, Garagen und Nebengebäuden
- ältere Pflanzgefässe und weitere Faserzementprodukte
Solche Platten geben bei normaler Nutzung meist keine relevanten Fasermengen ab. Sie dürfen jedoch nicht gebohrt, zersägt, gebrochen oder mit einem Hochdruckreiniger bearbeitet werden.
Asbest lässt sich mit blossem Auge nicht sicher erkennen
Bezeichnungen wie Eternit, Faserzement, Vinyl oder Brandschutzplatte reichen für eine zuverlässige Beurteilung nicht aus. Es gab asbesthaltige und asbestfreie Varianten, die sich äusserlich stark ähneln. Auch ein erfahrenes Handwerkerteam kann einen Verdacht äussern, aber nicht allein durch Anschauen ausschliessen.
Sicherheit schafft eine Laboranalyse. Dafür wird eine repräsentative Materialprobe unter kontrollierten Bedingungen entnommen und an ein spezialisiertes Labor geschickt. Ein negatives Ergebnis gilt nur für das tatsächlich untersuchte Material und die erfassten Schichten.
Wenn eine einzelne, klar abgegrenzte Verdachtsstelle besteht, erlaubt das Forum Asbest Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Probenahme nach Rücksprache mit einem Labor. Da bereits die Entnahme Fasern freisetzen kann, ist eine Fachperson meist die sicherere Wahl.
Ein Gebäudeschadstoff-Diagnostiker ist besonders sinnvoll, wenn:
- mehrere Räume umgebaut werden
- Boden, Wände und Decken gleichzeitig betroffen sind
- verschiedene Bauphasen vorliegen
- Leitungen, Heizungen oder technische Anlagen geöffnet werden
- ein vollständiger Rückbau geplant ist
- die Nutzung des Gebäudes während der Arbeiten weitergeht
- Kinder, ältere Menschen oder andere Bewohner geschützt werden müssen
Fest gebunden oder schwach gebunden: Was bedeutet das?
Bei fest gebundenen Produkten sind die Fasern vergleichsweise stabil in Zement, Kunststoff oder einem anderen Bindemittel eingeschlossen. Dazu gehören viele Faserzementplatten und Floor-Flex-Beläge. Solange das Material intakt bleibt und nicht bearbeitet wird, ist die Faserfreisetzung häufig gering.
Schwach gebundene Produkte besitzen einen niedrigeren Bindemittelanteil. Beispiele sind Spritzasbest, leichte Brandschutzplatten, Asbestpappen und bestimmte Rohrisolationen. Sie können bereits bei geringer mechanischer Einwirkung oder bei schlechtem Zustand Fasern abgeben.
Diese Unterscheidung sagt jedoch nicht, dass Eigentümer fest gebundenen Asbest selbst entfernen dürfen. Auch ein harter Baustoff kann beim Schleifen, Sägen oder Brechen grosse Fasermengen freisetzen. Die zulässige Arbeitsweise richtet sich nach dem Produkt, seinem Zustand, der Tätigkeit und der erwarteten Faserfreisetzung.
Was Eigentümer vor dem Umbau veranlassen sollten
Eine frühe Abklärung schützt Bewohner und Handwerker. Sie verhindert zugleich Baustopps, ungeplante Mehrkosten und Verzögerungen.
Der sinnvolle Ablauf:
- Baujahr klären: Prüfen Sie, wann das Gebäude und die betroffenen Bauteile erstellt oder erneuert wurden.
- Umbau genau eingrenzen: Halten Sie fest, welche Böden, Wände, Leitungen, Fenster oder Fassadenteile bearbeitet werden.
- Verdachtsstellen erfassen: Lassen Sie bei einem Baujahr vor 1990 die betroffenen Materialien vor dem Baubeginn beurteilen.
- Proben analysieren lassen: Eine Laboruntersuchung schafft Klarheit über die tatsächlich betroffenen Baustoffe und Schichten.
- Risiko bewerten: Der Befund muss mit den vorgesehenen Arbeiten verknüpft werden. Ein vorhandenes Material und sein Ausbau sind unterschiedliche Risikosituationen.
- Sanierung planen: Falls erforderlich, wird die Asbestentfernung als eigener Arbeitsschritt vor dem eigentlichen Umbau eingeplant.
- Fachbetrieb beauftragen: Arbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung dürfen nur von einem durch die Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
- Unterlagen weitergeben: Planer, Bauleitung und sämtliche betroffenen Handwerksbetriebe müssen die relevanten Untersuchungsergebnisse kennen.
- Abschluss dokumentieren: Laborberichte, Sanierungsnachweise, Entsorgungsbelege und Angaben zu verbleibenden Materialien gehören in die Gebäudedokumentation.
Bei einer umfassenden Gebäudesanierung sollte die Asbestabklärung in den gesamten Sanierungsfahrplan für Dach, Fassade, Fenster und Heizung integriert werden. So lassen sich belastete Bauteile beseitigen, bevor neue Installationen oder Oberflächen eingebaut werden.
Wer trägt welche Verantwortung?
Eigentümer beeinflussen durch Planung, Auftragsvergabe und Informationsweitergabe, ob ein Umbau sicher vorbereitet wird. Besteht aufgrund des Baujahrs oder der Materialien ein Asbestverdacht, sollte die Abklärung vor der Ausschreibung und vor dem Arbeitsbeginn erfolgen.
Der beauftragte Arbeitgeber muss nach der schweizerischen Bauarbeitenverordnung die Gefahren ermitteln und die Risiken beurteilen, wenn besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest zu erwarten sind. Die vorhandenen Erkenntnisse müssen in die Arbeitsplanung und die Schutzmassnahmen einfliessen.
Für Eigentümer bedeutet das praktisch:
- bekannte Gutachten und Befunde nicht zurückhalten
- ausreichend Zeit für Abklärung und Sanierung einplanen
- keine Arbeiten an ungeprüften Verdachtsmaterialien verlangen
- Bewohner und betroffene Betriebe über relevante Ergebnisse informieren
- bei einer Sanierung qualifizierte und erforderlichenfalls Suva-anerkannte Unternehmen auswählen
Ein allgemeiner Hinweis wie „Altbau, Asbest möglich“ ersetzt keine Untersuchung der Materialien, die tatsächlich bearbeitet werden sollen.
Was kostet eine Asbestabklärung?
Die Kosten hängen vom Umfang des Projekts, der Zahl der Verdachtsstellen, der Zugänglichkeit und der benötigten Laboranalysen ab. Eine einzelne Materialanalyse ist weniger aufwendig als ein vollständiges Schadstoffscreening eines Mehrfamilienhauses.
Für eine belastbare Offerte sollten folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Begehung und Schadstoffdiagnostik
- Probenahme und Laboranalysen
- Sanierungsplanung
- Einrichtung und Abschottung des Arbeitsbereichs
- Demontage und Verpackung
- Transport und fachgerechte Entsorgung
- Reinigung und erforderliche Freigabekontrollen
- Wiederherstellung der betroffenen Bauteile
Mehrere vergleichbare Offerten erleichtern die Beurteilung. Der niedrigste Gesamtpreis ist kein ausreichendes Auswahlkriterium. Entscheidend sind Qualifikation, vorgesehenes Verfahren, Entsorgungsweg und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Asbestkosten sollten bereits in die Reserve des Umbaubudgets aufgenommen werden, wenn eine ältere Liegenschaft vor der Detailplanung noch nicht untersucht wurde. Eine frühe Diagnose verbessert die Termin- und Kostensicherheit.
Was tun, wenn während der Arbeiten ein Verdacht entsteht?
Taucht unerwartet ein verdächtiger Bodenbelag, eine faserige Isolation oder eine alte Brandschutzplatte auf, gilt: Arbeit sofort stoppen. Das Material darf weder weiter freigelegt noch für eine eigene Prüfung abgebrochen werden.
Das richtige Vorgehen:
- Werkzeuge ausschalten und die Arbeit einstellen.
- Den betroffenen Bereich verlassen und den Zutritt verhindern.
- Staub nicht aufwirbeln, wegfegen oder mit einem normalen Staubsauger aufnehmen.
- Material und Abfälle nicht durch andere Räume tragen.
- Bauleitung, Eigentümer und betroffene Betriebe informieren.
- Eine fachgerechte Schadstoffanalyse und Risikobeurteilung veranlassen.
- Erst nach Freigabe oder Sanierung weiterarbeiten.
Wurde bereits stark gebohrt, geschliffen oder abgebrochen, muss eine Fachperson beurteilen, wie gross der betroffene Bereich ist und welche Reinigung, Sanierung oder Raumluftmessung erforderlich ist. Eigenmächtiges Putzen kann die Fasern weiter verteilen.
Muss jedes Gebäude mit Asbest sofort saniert werden?
Nein. Viele fest gebundene, unbeschädigte Produkte stellen bei normaler Nutzung nur ein geringes Risiko dar. Eine sofortige Komplettsanierung ist deshalb nicht in jedem Gebäude erforderlich.
Anders kann die Situation bei beschädigten, offen liegenden oder schwach gebundenen Materialien aussehen. Besteht die Möglichkeit, dass Fasern bereits während der normalen Nutzung in die Raumluft gelangen, muss die Dringlichkeit durch eine Fachperson beurteilt werden.
Auch verbleibende Materialien gehören dokumentiert. Ein Asbestinventar verhindert, dass Jahre später bei einer Reparatur versehentlich hineingebohrt oder ein belastetes Bauteil ohne Schutz entfernt wird.
Eine spätere Sanierung sollte geprüft werden, wenn:
- das belastete Bauteil ohnehin ersetzt wird
- der Zustand sich verschlechtert
- regelmässige Reparaturen in unmittelbarer Nähe notwendig sind
- die Nutzung des Raums verändert wird
- ein grösserer Umbau den Bereich zugänglich macht
Asbestentsorgung gehört nicht in den normalen Bauschutt
Asbesthaltige Rückbaumaterialien müssen staubdicht verpackt, gekennzeichnet, transportiert und über den vorgeschriebenen Entsorgungsweg abgegeben werden. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Materialart und kantonalen Vorgaben.
Asbestabfälle gehören weder in den Hauskehricht noch in eine gemischte Bauschuttmulde. Platten dürfen nicht zerkleinert werden, um Platz zu sparen. Auch Kleberreste, Schutzmaterialien und kontaminierter Staub können als asbesthaltiger Abfall gelten.
Der Entsorgungsweg sollte deshalb bereits vor dem Ausbau feststehen. Ein seriöses Sanierungsunternehmen dokumentiert, wo und in welcher Form das Material abgegeben wurde.
Warum Heimwerker bei Asbest nicht improvisieren sollten
Videos, Schutzanzüge und Atemmasken aus dem Handel vermitteln leicht den Eindruck, eine Asbestsanierung lasse sich mit ausreichender Vorsicht selbst durchführen. Das greift zu kurz. Die persönliche Schutzausrüstung ist nur ein Teil des erforderlichen Konzepts.
Je nach Arbeit braucht es unter anderem:
- eine abgeschottete Arbeitszone
- kontrollierten Unterdruck
- geeignete Absaug- und Filtertechnik
- staubarme Arbeitsverfahren
- Schleusen und festgelegte Dekontaminationsabläufe
- zugelassene Asbeststaubsauger der Staubklasse H
- fachgerechte Verpackung und Kennzeichnung
- eine Schlussreinigung und gegebenenfalls Freigabemessung
Fehler gefährden nicht allein die ausführende Person. Fasern können in Wohnräume, Treppenhäuser, Nachbarwohnungen oder Fahrzeuge gelangen. Bei belasteten Materialien ist daher vor jedem Eingriff festzulegen, welcher Fachbetrieb die Arbeit unter welchen Schutzmassnahmen ausführen darf.
Asbestgefahren im Video erklärt
Das Video der Suva zeigt, warum Asbest trotz des Verbots weiterhin auf Baustellen vorkommt. Die zentrale Regel lautet: Vor Arbeiten an älteren Gebäuden abklären, bei einem unerwarteten Verdacht sofort stoppen und asbesthaltige Materialien nur nach den geltenden Vorgaben bearbeiten lassen.
Fazit: Erst abklären, dann umbauen
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 gehört die Asbestabklärung an den Anfang der Umbauplanung. Das gilt auch für vermeintlich kleine Arbeiten wie neue Fliesen, zusätzliche Steckdosen, einen Wanddurchbruch oder den Austausch eines alten Bodenbelags.
Asbest kann in Klebern, Putzen, Böden, Isolationen, Brandschutzplatten, Fensterkitt sowie Dach- und Fassadenelementen stecken. Mit blossem Auge lässt sich der Gefahrstoff nicht zuverlässig erkennen. Eine fachgerechte Diagnose und Laboranalyse schaffen die notwendige Klarheit.
Wird Asbest nachgewiesen, entscheidet die konkrete Arbeit über das weitere Vorgehen. Intakte Materialien müssen nicht in jedem Fall sofort entfernt werden. Sobald sie jedoch bearbeitet oder ausgebaut werden, sind festgelegte Schutzmassnahmen und häufig ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen erforderlich.
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