Sichere Lehrzeit: Bundesgericht betont Aufsichtspflicht bei gefährlichen Arbeiten
von belmedia Redaktion #Schweizweit Allgemein Alltag Arbeitswelt bauenaktuell.ch Betrieb betriebseinrichtung.net Bildung & Arbeit business24.ch businessaktuell.ch handwerker24.ch Magazine nachrichtenticker.ch News Prävention Regionen Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Themen Tipps Ⳇ Verbreitung
Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil zeigt, welche Verantwortung Berufsbildende bei der Ausbildung junger Menschen tragen. Wer Lernende für gefährliche Arbeiten einsetzt, muss sie nicht nur instruieren, sondern während der gesamten Lehrzeit eng begleiten und beaufsichtigen.
Im beurteilten Fall verletzte sich ein Lernender im ersten Lehrjahr bei der Arbeit an einer Fräsmaschine schwer. Er arbeitete ohne die notwendige Aufsicht. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des verantwortlichen Berufsbildners.
Der Entscheid macht deutlich: Auch wenn Lernende Sicherheitsregeln kennen, dürfen Berufsbildende nicht voraussetzen, dass sie diese in jeder Situation richtig anwenden. Fehlende Erfahrung führt dazu, dass Gefahren oft zu spät erkannt werden. Gerade bei gefährlichen Arbeiten bestehen klare Vorgaben. Berufsbildende müssen die entsprechenden Schutz- und Begleitmassnahmen kennen und konsequent umsetzen.
Arbeitssicherheit ist ein laufender Prozess
„Eine Instruktion am ersten Arbeitstag reicht nicht aus. Sicherheit muss während der gesamten Lehrzeit thematisiert, vorgelebt und eingeübt werden“, sagt Caroline Marfurt, Kampagnenleiterin Sichere Lehrzeit bei der Suva. Lernende orientieren sich stark daran, wie erfahrene Mitarbeitende – allen voran ihre Berufsbildnerin oder ihr Berufsbildner – mit Sicherheitsregeln umgehen.
Konkret bedeutet das für Berufsbildende: Sie sind für ihre Lernenden nicht nur ausbildende Fachpersonen, sondern auch Vertrauenspersonen und Vorbilder. Gefragt ist eine regelmässige Instruktion – nicht nur zu Lehrbeginn, sondern auch bei jeder neuen Aufgabe und wiederkehrend über die ganze Lehrzeit. Ebenso wichtig sind die aktive Begleitung und Beaufsichtigung der Lernenden, insbesondere bei gefährlichen Arbeiten. Berufsbildende müssen dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu gehört, die persönliche Schutzausrüstung selbst konsequent zu tragen, die lebenswichtigen Regeln der Branche einzuhalten und bei Gefahr STOPP zu sagen.
Lernende sind besonders unfallgefährdet
Jährlich verunfallen in der Schweiz rund 23 000 Lernende bei der Arbeit. Ihr Unfallrisiko ist doppelt so hoch wie jenes erfahrener Mitarbeitenden. Viele Abläufe, Werkzeuge und Gefahren sind für sie neu. Gerade deshalb müssen Lernende konsequent instruiert und begleitet werden.
Mit der Kampagne „Sichere Lehrzeit“ unterstützt die Suva alle Beteiligten dabei, Arbeitssicherheit von Anfang an in der Ausbildung zu verankern.
Quelle: Suva
Bildquelle: Symbolbild © Jovanmandic/iStock.com